Was kostet mich der Test?
Anspruch auf einen kostenlosen Test haben Besucher:innen, Patient:innen und Bewohner:innen in unter anderem folgenden Einrichtungen:
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Krankenhäuser
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Rehabilitationseinrichtungen
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voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen
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voll- und teilstationäre Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
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Einrichtungen für ambulante Operationen
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Dialysezentren
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ambulante Dienste oder stationäre Einrichtung der Eingliederungshilfe
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Tageskliniken
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Entbindungseinrichtungen
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Obdachlosenunterkünfte
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Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern
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Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach dem § 29 SGB IX Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets beschäftigt sind
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Pflegende Angehörige im Sinne des § 19 Satz 1 SGB XI
Alle anderen Personen, können einen Corona-Schnelltest an den Teststationenin Höhe von 10,00 Euro machen
* Hinweis: Aufgrund der aktuellen Rechtslage und dem Wegfall der Isolationspflicht ist ein "Freitesten" in Schleswig-Holstein nicht notwendig.