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Was kostet mich der Test?

Anspruch auf einen kostenlosen Test haben Besucher:innen, Patient:innen und Bewohner:innen in unter anderem folgenden Einrichtungen:
 

  • Krankenhäuser

  • Rehabilitationseinrichtungen

  • voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen

  • voll- und teilstationäre Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen

  • Einrichtungen für ambulante Operationen

  • Dialysezentren

  • ambulante Dienste oder stationäre Einrichtung der Eingliederungshilfe

  • Tageskliniken

  • Entbindungseinrichtungen

  • Obdachlosenunterkünfte

  • Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern

  • Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach dem § 29 SGB IX Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets beschäftigt sind

  • Pflegende Angehörige im Sinne des § 19 Satz 1 SGB XI

 

Alle anderen Personen, können einen Corona-Schnelltest an den Teststationenin Höhe von 10,00 Euro machen

* Hinweis: Aufgrund der aktuellen Rechtslage und dem Wegfall der Isolationspflicht ist ein "Freitesten" in Schleswig-Holstein nicht notwendig.

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