
AGB
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen der HK Safety GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber ihren Auftraggebern, insbesondere im Bereich Beratung, Planung, Konzeptentwicklung, Schulung und Projektbegleitung im Feuerwehrwesen, Katastrophenschutz sowie in der Gefahrenabwehr.
Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden nur Anwendung, sofern ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
Gegenstand des Vertrages sind die im Angebot beschriebenen Beratungs- und Planungsleistungen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot sowie den zugehörigen Leistungsbeschreibungen.
Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik, aktuellen fachlichen Standards sowie unter Berücksichtigung der spezifischen organisatorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen des Auftraggebers.
Ein bestimmter Erfolg wird, soweit nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, nicht geschuldet. Gegenstand des Vertrages ist die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Beratungs- und Planungsleistungen.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Ansprechpartner rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
Hierzu zählen insbesondere:
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vorhandene Planwerke, Konzepte und relevante Dokumente,
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Zugang zu erforderlichen Daten und Informationen,
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Benennung von fachlichen Ansprechpartnern,
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Unterstützung bei der Terminorganisation mit beteiligten Akteuren.
Verzögerungen oder Mehraufwände, die auf unzureichende Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers und können gesondert in Rechnung gestellt werden.
4. Termine und Leistungserbringung
Vereinbarte Termine und Fristen verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, als unverbindliche Zieltermine. Voraussetzung für deren Einhaltung ist die rechtzeitige und vollständige Mitwirkung des Auftraggebers.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Leistungserbringung qualifizierte Mitarbeitende oder fachkundige Dritte einzusetzen.
5. Vergütung
Die Vergütung erfolgt auf Grundlage des im Angebot vereinbarten Pauschalhonorars oder bei gesondert beauftragten Zusatzleistungen, nach Zeitaufwand.
Sofern nicht anders vereinbart, gelten folgende Abrechnungssätze für Zusatzleistungen:
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1.300 € pro Projekttag,
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700 € pro halbem Projekttag.
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern diese anfällt.
Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
6. Reisekosten
Reisekosten werden gemäß der im Angebot geregelten Reisekostenvereinbarung gesondert abgerechnet und sind nicht Bestandteil des Pauschalhonorars, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.
7. Zusatz- und Änderungsleistungen
Leistungen, die über den im Angebot definierten Leistungsumfang hinausgehen, bedürfen einer gesonderten Beauftragung. Dies gilt insbesondere für:
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zusätzliche Workshops oder Abstimmungstermine,
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vertiefende Analysen oder zusätzliche Szenarien,
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wesentliche konzeptionelle Änderungen nach bereits erfolgter Abstimmung,
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zusätzliche Präsentationen oder Beteiligungsformate.
Derartige Leistungen werden nach Zeitaufwand gemäß den vereinbarten Tagessätzen abgerechnet.
8. Nutzungsrechte und Urheberrecht
Alle vom Auftragnehmer erstellten Unterlagen, Konzepte, Pläne und Dokumentationen unterliegen dem Urheberrecht.
Der Auftraggeber erhält mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die vertraglich vereinbarten Zwecke innerhalb seiner Organisation. Eine Weitergabe an Dritte oder Nutzung über den vereinbarten Zweck hinaus bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
9. Vertraulichkeit
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen des Auftraggebers streng vertraulich zu behandeln und ausschließlich für die Durchführung des Auftrages zu verwenden.
Diese Verpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertrages hinaus.
10. Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
11. Datenschutz
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Eine Verarbeitung erfolgt nur, soweit dies zur Durchführung des jeweiligen Auftrages erforderlich ist.
Sofern erforderlich, schließen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
12. Kündigung
Der Vertrag kann von beiden Parteien aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei ihre vertraglichen Pflichten trotz schriftlicher Mahnung nachhaltig verletzt.
Im Falle einer vorzeitigen Beendigung sind die bis dahin erbrachten Leistungen anteilig zu vergüten.
13. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen beide Parteien, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen für die Dauer der Störung auszusetzen. Hierzu zählen insbesondere Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, Pandemien oder vergleichbare unvorhersehbare Ereignisse.
14. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine solche, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.